Flug verspätet oder ausgefallen? Diese Rechte stehen dir zu

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Das sind deine Rechte als Flugpassagier

Es ist Urlaubssaison und das ist auch an den Flughäfen zu merken. Lange Anstehen, quengelnde Kinder, Stress pur. Am liebsten will man es nur hinter sich bringen und endlich ans Ziel ankommen. Wenn dann der Flug auch noch Verspätung hat, oder ganz ausfällt, ist es wirklich ärgerlich. Diese Rechte stehen dir in diesem Fall zu!

Als Fluggast sollte man wissen, was einem bei Verspätung oder Ausfall des Fluges zusteht.

Rechte
Beim Verreisen besteht immer die Gefahr, dass trotz allem der Flug verspätet oder ganz ausfällt. Man könnte es als den Albtraum aller Passagiere nennen. Steht das gefürchtete Wort “Delayed” dann doch auf der Anzeigetafel, scheint die Situation hilflos zu sein. Vor allem, weil man dadurch seine wohlverdiente Urlaubszeit verschwendet, sollte man sich als Fluggast nicht alles bieten lassen. Das sind deine Rechte und diese Entschädigung steht dir zu!

Flugverspätung
Laut der EU-Verordnung 261/2004/EG hat man einen Anspruch auf eine Ausgleichszahlung von 250 bis 600 Euro, sobald sich ein Flug um mehr als drei Stunden verspätet. Dabei ist es entscheidend, mit welcher Verspätung das Flugzeug am Zielflughafen landet. Leider gehören Verspätungen, die auf Grund außergewöhnlicher Umständer verursacht wurden (Wetter, technische Defekte, Streiks) hier nicht dazu.

Außerhalb EU

Die Ausgleichszahlung nach EU-Verordnung gilt nur für Fluglinien, die ihren Sitz in einem Europäischen Land haben. Ist die Fluglinie nicht aus einem EU-Land, gilt die Verordnung aber trotzdem, wenn die Maschine in der EU gestartet ist. Wenn dein Flug zum Beispiel vom Ausland zurück nach Deutschland verspätet ist, gilt die Regel aber nicht.

Wie hoch die Ausgleichszahlung sein muss und was deine Rechte bei einer Flugverlegung sind, liest du auf der nächsten Seite.


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