Der Plagiatsvorfall ereignete sich im November bei einer Aufgabe zum Verfassen einer persönlichen Erzählung. Die Schüler sollten über eine Erinnerung schreiben, die ihnen im Gedächtnis geblieben war. Brennan reichte zwei Seiten ein, in denen er beschrieb, wie er seinem Großvater beim Restaurieren eines alten Autos zusah – den Geruch von Motoröl, die ruhigen Hände seines Großvaters, das Nachmittagslicht, das durch das Garagenfenster fiel.
Der Text war anschaulich und auf eine zurückhaltende Weise bewegend – und er stammte nicht von ihm. Frau Nair las ihn nach Schulschluss zweimal durch und ließ ihn anschließend durch die Plagiatserkennungssoftware der Schule laufen. Er wies eine Übereinstimmung von 68 Prozent mit einem Text auf, der drei Jahre zuvor in einem Forum für Hobbyautoren veröffentlicht worden war; der Name des ursprünglichen Autors war noch in den Metadaten der Website zu finden.
Sie hielt sich genau an das Verfahren. Sie druckte beide Dokumente nebeneinander aus, füllte das Formular zur akademischen Integrität aus, gab Brennan eine Null und schickte den Holloways noch am selben Abend eine E-Mail, in der sie beide Dokumente anhängte. Die Antwort kam nach vierzig Minuten, von beiden Elternteilen, diesmal mit dem Elternbeauftragten des Schulbezirks in Kopie. Die Betreffzeile lautete: „Ernsthafte Besorgnis – ungerechtfertigter Vorwurf gegen unseren Sohn“. Sie speicherte die E-Mail im Ordner und ging zu Bett.