Die APV-Falle
Es fühlt sich an wie die ultimative Verletzung der Eigentumsrechte: Sie haben ein Vermögen für Ihr Haus und das Grundstück, auf dem es steht, bezahlt, doch die Gemeinde entscheidet, was dort sein darf und was nicht. Der Übeltäter ist die Allgemeine Gemeindeverordnung (APV). Fast jede niederländische Gemeinde hat eine Klausel, die sich speziell auf Wohnmobile bezieht. Die Standardregel ist wohlbekannt: Sie dürfen höchstens drei Tage hintereinander auf öffentlichen Straßen parken.
Was viele – selbst im Jahr 2025 – nicht wissen, und wo die Dinge schief laufen, ist das Kleingedruckte über die „Sichtbarkeit“ In den meisten Verordnungen gilt das Parkverbot nicht nur für die Straße, sondern für jeden Ort, der von der Straße aus sichtbar ist. Steht Ihr Wohnmobil auf Ihrer eigenen Einfahrt, ist aber vom Bürgersteig aus für den Nachbarschaftsbeamten sichtbar? Dann verstoßen Sie rechtlich gesehen immer noch gegen das Verbot, und Ihr Privatgrundstück ist quasi Freiwild.